Baufreie Flächen und geordneter Rückschnitt – ohne mühsame Eigenleistung.
Gartenbau Laub übernimmt für Sie die komplette Entfernung von tiefwurzelndem Wildwuchs, Hecken und Bäumen, damit Sie verwilderte Zonen schnell und mühelos in nutzbaren, sauberen Baugrund oder Garten verwandeln können.
Wir schaffen Raum für Gartenpläne
Unsere Rodungsleistungen für Ihre Gartenflächen
Heckenrodung
Wir entfernen alte, morsche oder überflüssige Hecken mitsamt der Wurzelstruktur für eine saubere Neugestaltung.
Beetrodung
Wir befreien zugewucherte Pflanzbeete komplett von Altbestand und hartnäckigen Wurzeln als Vorbereitung für Neues.
Grundstücksrodung
Wir machen verwilderte Grundstücke und Bauplätze komplett frei von Gestrüpp, Ranken und störendem Wildwuchs.
Baumfällung
Wir fällen Bäume jeder Größe absolut sicher und fachgerecht, auch unter schwierigen und engen Platzverhältnissen.
Ihr Draht zu uns
Wir begleiten und unterstützen Sie von der Gartengestaltung bis zur regelmäßigen Gartenpflege.
01
Ihre Anfrage
Sie schicken uns Ihre Anfrage mit Wünschen oder Plänen und wir klären direkt die Machbarkeit Ihres Projektes.
02
Besichtigung & Angebot
Wir schauen uns Ihr Projekt vor Ort an und kalkulieren ein passgenaues Konzept für die optimale Umsetzung.
03
Schnelle Umsetzung
Wir setzen Ihr Gartenprojekt dank unserer jahrelangen Erfahrung im Taunus schnell und effizient um.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wann sind Rodungen und starke Rückschnitte von Hecken und Gebüschen gesetzlich erlaubt?
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) ist es in Deutschland vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu roden oder massiv zurückzuschneiden, um nistende Vögel zu schützen. Erlaubt sind in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Die Hauptzeit für vollständige Rodungen und Baumfällungen liegt daher im Herbst und Winter, genauer gesagt vom 1. Oktober bis zum letzten Tag im Februar.
Brauche ich für eine Baumfällung im Taunus eine behördliche Genehmigung?
Das hängt von der jeweiligen kommunalen Baumschutzsatzung Ihres Wohnortes (z. B. Kelkheim, Königstein oder Bad Soden) sowie vom Stammumfang und der Baumart ab. Viele Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (oft gemessen in 100 oder 130 Zentimetern Höhe). Wir von Gartenbau Sebastian Laub prüfen die lokalen Satzungen vorab für Sie, unterstützen Sie bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass alle Arbeiten absolut rechtskonform durchgeführt werden.
Wie wird verhindert, dass bei der Grundstücksrodung der restliche Garten beschädigt wird?
Durch Koordination und das richtige Equipment. Dank unseres eigenen, modernen Maschinenparks verfügen wir über kompakte Kettenbagger, Spezial-Wurzelfräsen und wendige Allrad-Laster. Damit können wir selbst auf engstem Raum extrem präzise arbeiten. Wir schützen bestehende Rasenflächen oder Wege durch spezielle Fahrbahnplatten, sodass die Erdarbeiten und der Abtransport des Rodungsmaterials zügig und absolut bodenschonend ablaufen, ohne Ihr Grundstück zu verwüsten.
Das sagen unsere Kunden
Bereit für Ihren Traumgarten?
Wir machen aus alter Substanz modernen Lebensraum. Ob komplette Neugestaltung oder gezielte Aufwertung – wir koordinieren alle Gewerke für Ihr ideales Ergebnis. Schicken Sie uns einfach eine unverbindliche Anfrage.